Der E-Check ist die Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und berücksichtigt die Prüfungsinhalte sowie Prüfungsintervalle, die dem Betreiber durch die Betriebssicherheitsverordnung § 3, § 14 und § 15 BetrSichV, die Technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1111, 1201, 1203 Teil3, 2131, die Arbeitsschutzgesetze § 5 und § 6 ArbSchG oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Vorschrift 4 ehemals GUV-V A3 und DGUV Vorschrift 3 ehemals BGV A3 auferlegt sind.
Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind also gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen E-Check durchzuführen und müssen im Schadensfall den E-Check, z. B. nach DGUV Vorschrift 3, nachweisen. Mit dem E-Check werden somit gefährliche Mängel frühzeitig erkannt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.
Die DIN VDE-Bestimmungen sehen vor:
- Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind nach DGUV A3 alle 4 Jahre einem E-Check zu unterziehen. Hierzu zählen beispielsweise Leuchten, Verteilungen, Kabel und Leitungen.
- Ortsveränderliche Betriebsmittel mobile elektrische Geräte sind nach DGUV A3 alle 6 - 24 Monate je nach Gefährdungspotential einem E-Check zu unterziehen. Hierzu gehören z. B. Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Faxe etc.
Gerne erteilen wir Ihnen ausführliche Informationen zum E-Check sowie über die Vorschriftenlage von BetrSichV, TRBS, ArbSchG, und DGUV. Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an, denn ein E-Check reduziert Ihr Schadensrisiko und spart Geld.